GB-A beschließt erweiterte Richtlinie im Zweitmeinungsverfahren:
Amputation bei Diabetischem Fuss? – mehr Ansprechpartner für zweite Meinung
Um zu viele unnötige Amputationen bei DFS (diab. Fußsyndrom) zu vermeiden, wurde im April 2020 ein Zweitmeinungsverfahren eingeführt und nun ergänzt.
Patientinnen und Patienten, die vor der Entscheidung über eine Amputation bei einem diabetischen Fußsyndrom eine ärztliche Zweitmeinung einholen möchten, haben künftig eine noch breitere Auswahl an ärztlichen Fachdisziplinen.
Der G-BA hat aktuell seinen Beschluss vom April 2020 zum neuen Zweitmeinungsverfahren ergänzt.
Mehr FachärztInnen für Zweitmeinung GKV zugelassen
Als Zweitmeiner/innen kommen künftig auch Fachärztinnen und -ärzte aus folgenden Bereichen in Frage:
- Orthopädie
- Unfallchirurgie
- Allgemeinchirurgie
- Plastische, Rekonstruktive
Bei Bedarf können auch nichtärztliche Berufsgruppen hinzugezogen werden:
- PodologInnen
- OrthopädieschuhmacherInnen
Zudem gilt eine weitere Qualifikationsvoraussetzung:
Zweitmeiner/innen müssen in den letzten 5 Jahren vor ihrer Antragstellung durchschnittlich 30 Patientinnen und Patienten mit diabetischem Fußsyndrom jährlich und in einem multidisziplinären Setting behandelt oder zumindest mitbehandelt haben (hier sind Beratungen, Konsile oder Gutachten mit eingeschlossen).
Der Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.