Kinder wegen Diabetes von Schulen abgewiesen
Deutsche Diabetes Föderation (DDF) prangert Diskriminierung an und fordert bundeseinheitliche Regelung für die Inklusion von Kindern mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen an Schulen und KiTas
Bei der Diabetes-Selbsthilfe gibt es immer wieder Anrufe verzweifelter Eltern, deren Kind an KiTa oder Schule wegen des Diabetes nicht aufgenommen wurde. Aktuell lassen dazu Fälle aus Thüringen und Bayern aufhorchen. Häufig eskaliert die Situation, weil sich Lehrkräfte nicht in der Lage sehen Unterstützung beim Blutzuckermessen oder Insulinspritzen zu leisten. Die Angst vor Fehlern oder ungeklärten Haftungsfragen steht dabei meist im Vordergrund. Doch diese Sorgen sind unbegründet, stellt Elke Brückel, stellvertetende Vorsitzende der Deutschen Diabetes Föderation, klar: „Es gibt eindeutige Regelungen, dass Lehrkräfte oder Erzieherinnen wegen nicht vorsätzlich begangener Fehler auch nicht haftbar gemacht werden können.“
Sollte mit der Schule keine Lösung für die pflegerisch-medizinische Unterstützung gefunden werden können, besteht die Möglichkeit eine Integrationshilfe zu beantragen, die das Kind begleitet und diese Aufgaben übernimmt. „Das liest sich gut auf dem Papier. Auch hier kämpfen die Eltern mit Ämtern und Behörden, die sich oft nicht zuständig fühlen. Auch mangelt es häufig an Integrationshelfern“, weiß Brückel zu berichten.
Deutschland hat bereits 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und sich verpflichtet, die für die Inklusion erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Und Ende letzten Jahres wurde das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Doch damit ist der Zugang zu Bildung und das Recht auf Teilhabe bei Weitem nicht für alle Kinder mit Behinderung möglich, wie die jüngsten Fälle aus Bayern und Thüringen zeigen. Bildung ist Ländersache und die Regelungen sind sehr unterschiedlich. Und so ist es nach nahezu acht Jahren UN-Behindertenrechtskonvention Realität, dass die Bundeslandzugehörigkeit oder einzelne Träger darüber entscheiden, ob einem Kind mit Krankheit oder Behinderung das Grundrecht auf Bildung gewährt wird.
„Dass diese Art der Ausgrenzung und Diskriminierung in unserer heutigen Zeit möglich ist, empfinden wir als Skandal“, so Elke Brückel. Weiter: „Im Alltag ist für Menschen mit Behinderung vieles möglich. Die Länder müssen an KiTas und Schulen die Voraussetzungen schaffen, damit Inklusion praktiziert werden kann. Es gibt Positivbeispiele, wie Berlin und Baden-Württemberg.“